Anhänger und Anhängerkupplung versichern

Wer öfter mit dem Wohnwagen verreist oder einen Anhänger für Boot, Motorrad oder sonstige Transporte benutzt, wird sich beim Neuwagenkauf nach einem Modell mit Anhängerkupplung umschauen. Daran, dass neben der normalen Kraftfahrzeugversicherung auch eine für den Anhänger und die Anhängerkupplung infrage kommt, denkt man eventuell nicht. Doch muss der Anhänger laut Gesetz ebenfalls mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Seit die Konditionen für Kfz-Versicherungen geändert wurden, haftet bei einem Unfall neben dem Zugfahrzeughalter auch der des Anhängers. Bisher liefen Anhänger über die Versicherung des Zugfahrzeugs, aber aufgrund schwerer und zunehmender Unfälle von Gespannen wurde dies geändert. Der Unfallgegner entscheidet nun selbst, ob er die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide haftbar macht. Steht der Anhänger allerdings allein und es geschieht ein Unfall, greift die normale Haftpflichtversicherung, denn er gilt, da ohne Motor, nicht als Fahrzeug. Ebenso bei Diebstahl, wobei es einige Sicherungssysteme gibt, die es den Langfingern schwer machen sollten.

Wer eine abnehmbare Anhängerkupplung besitzt, sollte diese auch versichern lassen. Vergisst er nämlich, sie trotz geltender Vorschrift bei Nichtbenutzung abzunehmen, wird er in Haftung genommen, wenn ein Unfall geschieht. Eine nicht abnehmbare Anhängerkupplung hat also hier deutliche Vorteile, sie gehört versicherungstechnisch zum Zugfahrzeug.

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